ich fühle mich mit Aarburg verwurzelt Wie werde ich ortsbürger?

Ich bin Aarburgerin oder Aarburger und ....

 

...  wohne seit längerer Zeit in Aarburg

...  bin in Aarburg zu Hause

...  habe eine emotionale Bindung zum Ort

...  will in Aarburg wohnen bleiben

...  interessiere mich für mein Städtchen

...  möchte mich kulturell und/oder politisch engagieren

...  freue mich darauf, an der Erhaltung und Fortführung der Aufgaben der Ortsbürger meinen Teil beizutragen

 

Verfahrensgrundsätze

In einem ersten Schritt müssen Schweizer Bürger zuerst das Einwohner-Bürgerrecht erwerben. Nur wer bereits Einwohnerbürger ist, kann anschliessend in das Aarburger Bürgerrecht aufgenommen werden. Wie viele Bürger-rechte eine Person hat, spielt keine Rolle. 

Die Kosten der Einbürgerung bei der Einwohnergemeinde betragen CHF 300.-- pro erwachsene Person. 

Minderjährige, im Gesuch der Eltern mitlaufende Gesuchsteller, sind kostenbefreit.

 

Rechtliche Voraussetzungen

- Sie wohnen während drei Jahren in Aarburg, davon das dritte unmittelbar vor der Gesuchstellung.

- Sie sind Ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen.

- Sie haben einen guten Leumund.

 

Papiere

Die Zentralen Dienste der Einwohnergemeinde erklären Ihnen gerne, welche Papiere für eine Einbürgerung notwendig sind. Ein Gesuchsformular ist ebenfalls bei den Zentralen Diensten erhältlich.

Telefon Zentrale Dienste 062 787 14 20.